Arbeiter aus der Ukraine beschäftigen – Darauf müssen Sie achten

Die Beschäftigung ukrainischer Arbeitskräfte bietet deutschen Bau- und Industrieunternehmen eine wertvolle Möglichkeit, qualifiziertes Personal für temporäre Projekte zu gewinnen.

Um jedoch rechtliche Sicherheit und effiziente Abläufe zu gewährleisten, sind bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten. Dieser Leitfaden informiert Sie über die Vorteile, rechtlichen Voraussetzungen und die Unterstützung durch Work4Best bei der Einstellung ukrainischer Arbeitskräfte.

Vorteile der Beschäftigung von ukrainischen Arbeitskräften

Ukrainische Arbeitskräfte bieten vielfältige Chancen für deutsche Unternehmen – dies sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:


Qualifizierte Fachkräfte

Ukrainische Arbeitskräfte bringen eine fundierte Ausbildung und praktische Erfahrungen mit, insbesondere im Bau- und Industriebereich.


Flexibilität

Durch projektbezogene Einsätze können Sie als Unternehmen Personalengpässe effizient überbrücken.


Hohe Einsatzbereitschaft:

Ukrainische Arbeitskräfte gelten als engagiert, lernbereit und belastbar. Sie bringen eine starke Arbeitsmoral mit und integrieren sich schnell in bestehende Teams.


Kurze Vorlaufzeiten

Durch etablierte Netzwerke können qualifizierte ukrainische Arbeitskräfte oft innerhalb weniger Wochen vermittelt werden – ideal bei kurzfristigem Bedarf.


Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Ob Bau, Handwerk, Logistik oder Industrie – ukrainische Arbeitskräfte sind in zahlreichen Bereichen qualifiziert und vielseitig einsetzbar.


Professionelle Vermittlung

Ein erfahrener Vermittlungspartner wie Work4Best übernimmt alle organisatorischen, rechtlichen und sprachlichen Aufgaben – inklusive behördlicher Formalitäten wie A1-Bescheinigungen und Freistellungen.

Rechtliche Rahmenbedingungen, um ukrainische Mitarbeiter einzustellen

Die Beschäftigung von ukrainischen Arbeitskräften in Deutschland unterliegt spezifischen rechtlichen Anforderungen – insbesondere, wenn diese grenzüberschreitend tätig werden.

Work4Best ermöglicht eine rechtssichere und effiziente Lösung, indem ausschließlich selbstständige Fachkräfte aus der Ukraine vermittelt werden, die in Polen registriert sind und von dort aus in Deutschland tätig werden dürfen. Nachfolgend die wichtigsten Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen:

Benötigen Ukrainer eine Arbeitserlaubnis für Deutschland?

Ja, in aller Regel benötigen ukrainische Staatsbürger eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis nach § 24 AufenthG. Für über Work4Best vermittelte Fachkräfte ist das jedoch nicht notwendig – da sie in Polen als selbstständige Unternehmer gemeldet sind, greift hier die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. Sie benötigen daher keine zusätzliche Arbeitserlaubnis für Deutschland.

Wie erfolgt die Anmeldung zur Sozialversicherung?

Die ukrainischen Selbstständigen zahlen ihre Beiträge zur Sozialversicherung vollständig in Polen, da dort ihr Unternehmen registriert ist. Grundlage hierfür ist das A1-Formular der polnischen Sozialversicherung (ZUS), das bestätigt, dass die Person im EU-Ausland tätig werden darf – zum Beispiel in Deutschland.

Welche Rolle spielt das A1-Formular bei ukrainischen Arbeitskräften?

Das A1-Formular ist der Nachweis, dass eine in Polen ansässige selbstständige Person (z. B. ein ukrainischer Handwerker) rechtmäßig in Deutschland tätig sein darf, ohne dort Sozialabgaben entrichten zu müssen. Work4Best stellt sicher, dass nur Fachkräfte mit gültigem A1-Formular vermittelt werden.

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für ukrainische Selbstständige?

Auf selbstständige Dienstleister trifft der gesetzliche Mindestlohn nicht unmittelbar zu, da sie eigenverantwortlich abrechnen. Dennoch achten wir bei Work4Best immer darauf, dass die Preisgestaltung fair ist und den branchenüblichen Standards in Deutschland entspricht.

Was bedeutet Freistellung gemäß § 48 EStG?

Work4Best verfügt über eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG für Deutschland. Dadurch können wir unsere Dienstleistungen in Deutschland steuerlich korrekt abrechnen – ein entscheidender Faktor für die Rechtssicherheit unserer Kunden.

Wie schnell können ukrainische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen?

In der Regel benötigen wir 2–3 Wochen Vorlaufzeit. Da wir mit einem bestehenden Netzwerk von ukrainischen Einzelunternehmern arbeiten, können wir kurzfristig prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen – z. B. gültige Aufenthaltsgenehmigung in Polen, A1-Bescheinigung, aktive Gewerbeanmeldung – erfüllt sind.

Wie ist die rechtliche Grundlage für den grenzüberschreitenden Einsatz?

Die Grundlage ist Artikel 49 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), ergänzt durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG. Diese garantieren die Freiheit zur Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU – auch für selbstständige Drittstaatsangehörige mit festem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat (in unserem Fall Polen).

Wie Work4best Ihnen bei der Einstellung von ukrainischen Arbeitskräften hilft

Die Einstellung von Arbeitskräften aus der Ukraine ist für viele Unternehmen mit rechtlichen Unsicherheiten, bürokratischem Aufwand und sprachlichen Hürden verbunden. 

Genau hier setzen wir von Work4Best an: Wir helfen Ihnen und bieten Ihnen eine vollständig organisierte, rechtssichere und erprobte Lösung für die Beschäftigung ukrainischer Fachkräfte – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand auf Ihrer Seite.

Unser Modell: Selbstständige Fachkräfte mit Firmensitz in Polen

Alle über Work4Best vermittelten ukrainischen Arbeitskräfte sind in Polen als Einzelunternehmer registriert. Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Polen, führen dort ihre Firma und sind in der polnischen Sozialversicherung (ZUS) gemeldet. Mit dem entsprechenden A1-Formular können die ukrainischen Arbeiter:innen ihre Dienstleistungen rechtskonform in Deutschland erbringen – ohne dass eine deutsche Arbeitserlaubnis notwendig ist.

Was wir für Sie übernehmen

  • Finden und Auswahl geeigneter ukrainischer Fachkräfte aus unserer bestehenden Datenbank
  • Prüfung aller rechtlichen Nachweise (z. B. A1-Bescheinigung, Gewerbeanmeldung, Krankenversicherung)
  • Organisation von Verträgen, Unterkunft und Anreise
  • Persönliche Betreuung und Projektkoordination
  • Rechtssichere Rechnungsstellung dank deutscher Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG

Ihre Vorteile auf einen Blick

✅ Keine arbeitsrechtlichen Risiken für Sie als Auftraggeber

✅ Kein Aufwand für Anträge oder Behördenkontakte

✅ Transparente und faire Kostenstruktur

✅ Schnelle Einsatzbereitschaft in nur 2–3 Wochen

Mit Work4Best entscheiden Sie sich für einen erfahrenen Partner mit über 15 Jahren internationaler Projekterfahrung und einer klaren Spezialisierung auf den Bau- und Industriesektor. Wir sorgen dafür, dass Sie zuverlässige ukrainische Fachkräfte erhalten – rechtssicher, unkompliziert und schnell.

Jetzt Arbeitskräfte aus der Ukraine finden und beschäftigen 

Nutzen Sie die Möglichkeit, qualifizierte ukrainische Arbeitskräfte für Ihre Projekte zu gewinnen. Kontaktieren Sie Work4Best für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie bei der rechtssicheren und effizienten Integration unterstützen können.

📞 Telefon: +48 537 777 864
📧 E-Mail: info@work4best.de